Bitte klicken Sie auf "Download", um das Fernwartungsmodul herunterzuladen.
Mit dem Klick auf "Download" erkennen Sie folgenden Haftungsauschluss an.
Haftungsausschluss für die Benutzung von TeamViewer Fernwartung
Die Fernwartung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Dieser Wunsch wird geäußert, indem die Fernwartungssoftware heruntergeladen bzw. gestartet und ggf. die eingetragene
Identifikationsnummer und das entsprechende Passwort mitgeteilt wird.
Der Kunde erkennt hiermit die Haftungsbedingungen durch das Herunterladen der Fernwartungssoftware zur Durchführung der Fernwartung an.
1. Haftungsausschluss
Die Fernwartung wird unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Sicherheit betrieben. Eine Haftung für eintretende Schäden erfolgt nur insoweit, als uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit durch uns eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
Die Firma GCS Computer Systeme Steffen Geißler übernimmt keinerlei Garantie / Gewährleistung für die auf Ihrem Computer installierten Programme, deren Daten und deren Schutzeinrichtungen (Virenschutzsoftware oder Firewall).
Die Firma GCS Computer Systeme Steffen Geißler übernimmt keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitliche Nähe zum geleisteten Support stehen.
Die Firma GCS Computer Systeme Steffen Geißler versichert Ihnen, dass unserer Mitarbeiter ausreichend geschult und mit den Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten vertraut sind.
Die Fernwartung erfolgt im Sinne der europäischen Datenschutz Grundverordnung.
2. Datenverlust
Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht durch unser vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten
erforderlich ist.
3. Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen zu rechnen war. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden aus
entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Die gilt auch, für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.
4. Klage- und Ausschlussfrist
Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen eines Monats – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch uns – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt dieser. Im Fall
der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.